Verbraucherberatung Bad Hersfeld

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Hier auf dieser Seite erhalten Sie die neusten Tipps direkt von der Verbraucherberatungsstelle Bad Hersfeld

Zur persönlichen Beratung:

Bettina Semisch

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen sind:

Verbraucherberatung Bad Hersfeld
Neumarkt 18, 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 – 15242
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:30 – 12:00 Uhr und am Dienstag, Mittwoch 15:30 – 18:00 Uhr

Verbraucherberatung Bebra
im Service für Haushalt und Familie, Eisenacher Str. 16, 36179 Bebra
Tel.: 06622 - 9168073 und die Sprechzeiten: jeden Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr


Nervige Telefonwerbung

(PM) Es klingelt und eine nette Stimme am Telefon empfiehlt Ihnen günstige Telefontarife, rät zum Wechsel Ihres Energieversorgers oder verspricht Gewinne. Dergleichen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Grundsätzlich gilt: Telefonwerbung ist unzulässige, wenn Sie nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Bandansage hören oder mit einer Person reden. Der Anrufer darf ferner seine Rufnummer nicht unterdrücken. Darüber hinaus reicht es nicht aus, wenn der Anrufer Sie gleich am Anfang des Gespräches um Erlaubnis bittet. All dies ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Haben Sie während eines Werbeanrufes jedoch einen Vertrag geschlossen, ist dieser auch ohne schriftliche Bestätigung wirksam. Etwas anderes gilt nur für Verträge über Gewinnspieldienste. Jedoch können Sie alle anderen Verträge in der Regel unter Einhaltung der Widerrufsfrist widerrufen.
Unerbetene Telefonanrufe kann man leider nicht immer verhindern, allein schon deshalb nicht, weil man im Telefonbuch steht. „Teilen Sie Ihre eigene Telefonnummer nur dann mit, wenn es für den Vertragsabschluss unbedingt erforderlich ist“, empfiehlt Bettina Semsch von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld. Gerade bei Gewinnspielen oder Werbeantwortkarten sollten Sie dies vermeiden oder widersprechen Sie gegebenenfalls der Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken. Streichen Sie bei Vertragsabschlüssen derartige Klauseln einfach. Sie können auch jederzeit von Ihrem Widerspruchsrecht nach dem Bundesdatenschutzrecht Gebrauch machen. Melden Sie unzulässige Telefonanrufe der Bundesnetzagentur. Diese kann Rufnummern abschalten und auch Bußgelder verhängen.



Richtig Heizen und Lüften im Winter

(PM) Gerade wenn es draußen kalt, nass und grau ist, möchte man es in der Wohnung wenigstens schön warm und gemütlich haben, Also Heizung höher drehen und nur keine kalte Luft rein lassen? Allerdings produziert ein 4-Personen-Haushalt täglich circa 10 Liter Wasser durch Atmung und Schwitzen der Bewohner, durch die Pflanzen und durch Kochen, Duschen, Wäschetrocknen. Um Schimmel zu vermeiden, muss diese Feuchtigkeit raus aus der Wohnung, am besten durch mehrmaliges Stoßlüften am Tag. Dabei sind jeweils drei bis fünf Minuten im Winter ausreichend. Ein Hygrometer, das bereits für weinige Euro erhältlich ist, hilft zu erkennen, ob die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung im kritischen Bereich liegt.
Schimmel kann sich immer dann bilden, wenn über einen längeren Zeitraum eine hohe relativer Luftfeuchtigkeit von über 60 Prozent mit kühlen Wänden oder Bauteilen zusammentrifft. Die Feuchtigkeit kann dann an diesen kühlen Stellen kondensieren. Wird dies nicht bemerkt, ist damit die Grundlage für Schimmelwachstum gelegt. Auch unzureichende Dämmung oder ins Gebäude eindringende Feuchtigkeit durch ein defektes Dach, Risse im Außenputz, undichte Regenrohre oder Wasserleitungen können Ursache für Schimmelbildung sein.

Weitere Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18, Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073.

Bettina Semsch, leitende Beraterin der Verbraucherberatung Bad Hersfeld

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Aktuelle Verbrauchertipp der Verbraucherberatung Bad Hersfeld - Sterbegeldversicherungen

In letzter Zeit wenden sich öfter Senioren wegen ihrer Sterbegeldversichung an die Verbraucherberatung. Entweder fühlen sie sich mit der Zeit durch ihre monatlichen Beiträge finanziell überfordert oder sie sind entsetzt, dass von Jahr zu Jahr der angekündigte Auszahlungsbeitrag für den Versicherungsfall rapide sinkt.
„Beides zeigt, dass der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sehr gut überlegt sein sollte!“ so Bettina Semsch von der DHB-Verbraucherberatung Bad Hersfeld. Es ist verständlich, dass viele Menschen zu Lebezeiten vorsorgen wollen, damit ihre Beerdigung nicht von den Angehörigen bezahlt werden muss. Genau dafür werden Sterbegeldpolicen gerne angepriesen. Sie sind im Grunde nichts anderes als „kleine“ Kapitallebensversicherungen. Allerdings wird nur ein Teil der monatlichen Beiträge für das Sparen verwendet. Der Rest deckt die Verwaltungskosten und dient dem Risikoschutz. Und genau der wird mit höherm Alter bei Versicherungsbeginn ziemlich teuer, so dass sich ab dem Rentenalter der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nicht mehr lohnt. Überspitzt gesagt: eine solche Police lohnt sich in diesem Fall nur dann, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach der vertraglich festgelgte Wartezeit stirbt. Schließt der Kunde eine derartige Versicherung früher ab, ist es leider oft so, dass dann am Ende der Versicherungslaufzeit von meist 25 Jahren viel mehr eingezahlt wurde, als die Versicherungssumme ausmacht. Wegen der niedrigen Zinsen sinkt außerdem von Jahr zu Jahr der Überschussanteil, der bei Vertragsabschluss womöglich „schön“ gerechnet wurde. „Günstiger ist es, frühzeitig mit der Vorsorge zu beginnen und regelmäßig kleinere Beträge für Bestattungskosten zurückzulegen, z.B. im Rahmen eines Banksparplans“, empfiehlt Bettina Semsch. Auch ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter kann eine bessere Möglichkeit sein, wobei die Zahlungen dann auf ein Treihandkonto erfolgen sollten.
Weitere Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18, Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073.

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Bettina Semsch, Leiterin der Verbraucherberatung Bad Hersfeld

Planung der Gartensaison - ein Service der Verbraucherberatung Bad Hersfeld

Hornveilchen, Primeln, Stiefmütterchen und Co. Stehen, je nach Region, noch in voller Blüte. Trotzdem verleiten überall die ersten Sommerblumen zum Kauf. Sie sind beizeiten kultiviert worden und möchten nun in den Pflanzkasten oder die Gartenerde. Solange die aber nicht genügend erwärmt ist, und die Nachttemperaturen zu niedrig sind, können die empfindlichen Pflanzen einen Kälteschock erleiden und verkümmern. Sie müssen deshalb zunächst ausreichend abgehärtet werden. Gibt es keinen geschützten Platz dafür und wollen Sie eine zweite Pflanzaktion vermeiden, befolgen Sie die alte Bauernregel und warten mit dem Erwerb von Beet- und Balkonblumen bis nach den Eisheiligen, Mitte Mai.
Mit Beginn der Gartensaison steht häufig auch die Neu- oder Umgestaltung des Gartens an. Soll er kinderfreundlich angelegt werden, entscheiden Sie sich bei der Auswahl neuer Pflanzen unbedingt für ungiftige. Der Neugier und Phantasie, nicht nur von Kleinkindern, folgen alljährlich Vergiftungen, Hautreizungen oder Allergien.
Damit das Pflanzen und die laufende Pflege nicht zur Qual werden, entscheiden Sie sich bereits beim Kauf für die für Sie angemessenen Werkzeuge und Geräte. Qualität und Sicherheit machen sich langfristig bezahlt. Achten Sie deshalb auf das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit). Testen Sie aber auch die Handhabbarkeit, Verstellbarkeit von Stielen oder Griffen oder die Lautstärke von Geräten. Überlegen Sie, ob es sinnvoller ist, ein Gerät auszuleihen als teuer einzukaufen und anschließend die meiste Zeit ungenutzt stehen zu lassen.

Weitere Tipps und Anregungen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18 Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073


Bettina Semsch, Leiterin der Verbraucherberatung Bad Hersfeld

Verbraucherberatung Bad Hersfeld informiert - Unkräuter rund ums Haus

Nehmen ungeliebte Pflanzen mehr und mehr Raum zwischen Gehwegplatten oder an den Rändern von Gartenwegen ein, wirken sie meist störend. Nur wenige Gärtner können hier jedes Kräutlein tolerieren. Wer jedoch zu Unkrautvernichtungsmitteln greift, kann gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen. Das Giftmittel darf nämlich nur auf Kulturflächen angewandt werde. Dazu zählen auch Flächen und Beete im Garten oder rund ums Haus, die gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Ein generelles Einsatzverbot von Pflanzenschutzmitteln gilt überall dort, wo Flächen über die Kanalisation, Regen- oder Schmutzwasserkanäle, Drainagen oder Straßenabläufen entwässert werden. Bei Missachtung kann ein Bußgeld erhoben werden. Der entsprechende Hinweis ist auf den Verpackungen zu lesen.
Zum Schutz von Wasser und Umwelt lassen sich Moos und Kräuter, die man als lästig empfindet, stattdessen mit Abflammgeräten entfernen. Alternativ wird mithilfe geeigneter Fugenbesen oder -kratzer den Unkräutern die Kraft genommen und ihre Ausbreitung vermieden. Besonders erfolgreich und weniger schweißtreibend gelingt dies nach dem Regen. Eine ausreichende Stiellänge (Teleskopstiel) vermeidet zudem Rückenschmerzen. Der Besen sollte außerdem stabile Stahlborsten haben und eine gute Handhabung ermöglichen.

Weitere Tipps und Anregungen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18 Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073.


Winterkleidung beim Autofahren

Jetzt in der kalten Jahreszeit lassen viele Autofahrer die dicke Jacke und die Handschuhe beim Autofahren an. Dies kann gefährlich sein.
Die Beweglichkeit und die Sicht sind durch Jacke und Kragen eingeschränkt. Auch können Mützen und Schals verrutschen und so die Sicht einschränken. Zudem ist der Griff am Lenkrad durch die Handschuhe doch nicht so sicher wie erforderlich.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass durch dicke Jacken zwischen Körper und Gurt eine Pufferzone entsteht, der untere Gurt liegt nur vermeintlich eng am Körper an und kann beim Bremsen tief in den Bauch einschneiden. Verletzungen der Weichteile wie Darm, Leber oder Milz können die Folge sein.
Bei Erwachsenen sollte der Gurt eng an den Hüftknochen bzw. den Oberschenkeln bei Kindern anliegen. „Vor Fahrantritt die Jacke zumindest öffnen, besser jedoch ist es, sie ganz ausziehen,“ rät Bettina Semsch von der Verbraucherberatung im DHB-Netzwerk Haushalt. „Mütze und Schal ablegen und Kinder ohne Jacke im Kindersitz anschnallen, gegebenenfalls die Jacke oder eine schon zu Hause vorgewärmte Decke über die Beine legen.“

Weitere Beratung und Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18  Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073.


Kennen Sie das Rockefeller-Prinzip?

Man verschenke, oder wenn das nicht möglich ist, verkaufe ein Gerät zu einem Spottpreis, um dann hinterher an den Folgekosten zu verdienen. Namensgeber dieser Marketingstrategie ist der US Milliardär John D: Rockefeller, der Ende des 19. Jahrhunderts Öllampen verschenkte, um dann mit dem Verkauf des Öls zum reichsten Mann der Welt zu werden.

Heute machen sich Hersteller von Nassrasierern, elektrischen Zahnbürsten, Druckern und Seifenspendern seine Strategie zu Eigen. Zubehör oder Verbrauchsmaterial wie Klingen, Bürstenaufsätze, Druckerpatronen oder Nachfüllpackungen sind oft fast so teuer wie das Gerät. Besonders bekannt und erfolgreich mit dieser Masche wurde in den letzten Jahren eine Firma für Kaffeeautomaten und bunten Kapseln. Es scheint die Kunden nicht zu stören, dass ein Kilo Kaffee dadurch 60 Euro und mehr kostet.

„Wer preisbewusst einkaufen möchte“, so Bettina Semsch von der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt, „der sollte vor der Anschaffung nicht nur den Kaufpreis vergleichen, sondern sich auch über die Folge- und Unterhaltskosten informieren und nachrechnen.“

Beratung zum Kauf und Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen finden Sie bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Bad Hersfeld, Neumarkt 18  Tel: 06621 15242 oder in Bebra, Eisenacherstraße 16 im Service für Haushalt und Familie, Tel: 06622 9168073.


Die Verbraucherberatung informiert: Schlüsselnotdienste - Leider immer noch schwarze Schafe unterwegs

In den letzten Wochen beschwerten sich mehrfach Verbraucher über einen unseriösen Türöffnungsnotdienst mit Postanschrift in Nordrhein-Westfalen, der völlig überzogenen Forderungen stellt, die mehr als das Doppelte der Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall betragen. Zudem wurden jeweils die Schlösser ausgewechselt, obwohl dies nicht erforderlich gewesen wäre.
„Sorgen Sie vor,“ empfiehlt Bettina Semsch von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld, „indem Sie bei einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson in der Nähe eines Haustürschlüssel hinterlegen.“ Schreiben Sie sich bei Gelegenheit die Telefonnummer eines seriösen Betriebes auf. Zumindest der Name wird Ihnen oft wieder einfallen, wenn Sie einen Schlüsseldienst benötigen. Versuchen Sie telefonisch einen Festpreis zu vereinbaren, gegebenenfalls rufen Sie einen anderen Dienst an. Fast immer ist eine Türöffnung ohne Beschädigung möglich, lassen Sie sich daher auf nichts anderes ein. Denn brauchen Sie wirklich ein neues Schloss zu völlig überhöhten Preisen? Bezahlten Sie eine zu hohe Forderung nicht sofort, sondern bestehen Sie auf Zusendung einer detaillierten Rechnung. Sollte der Handwerker Sie unter Druck setzten, bitten Sie Nachbarn um Hilfe oder rufen Sie notfalls die Polizei.

 Für weitere Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen, stehen Ihnen die Beraterinnen der Verbraucherberatung Bad Hersfeld zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bad Hersfeld, 30. Juli 2017

Die Verbraucherberatung informiert: Fruchtfliegen im Anmarsch

In der warmen Jahreszeit vermehren sich die kleinen, lästigen Fruchtfliegen nahezu explosionsartig. Besonders gerne mögen sie süßes Obst – am liebsten überreif und saugen den austretenden Saft. Im Grunde sind sie harmlos und übertragen keine Krankheiten. Jedoch kann Obst schneller verderben, wenn es mit den Insekten in Berührung kommt, denn die Tiere verbreiten die für Fäulnisprozesse verantwortlichen Hefen und Bakterien von einer Frucht auf die nächste.
Um die lästigen Fliegen loszuwerden, muss ihnen die Nahrungsrundlage entzogen werden: „Obst und gut verschlossene Saftflaschen möglichst im Kühlschrank aufbewahren,“ rät Bettina Semsch von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld. „Zudem können Sie außerhalb des Kühlschrankes gelagertes Obst mit einer Obsthaube schützen.“ Weiterhin sollte Geschirr mit Resten von Wein, Sekt, Bier, Saft und Salatsaucen wie auch offenes Leergut umgehend gespült werden. Entfern Sie Obst- und Gemüseabfälle so schnell wie möglich aus der Wohnung und leeren Sie Müll- und vor allem Komposteimer häufiger. Regelmäßiges Lüften nicht vergessen. Bei Bedarf können Sie auch selbst hergestellte oder gekaufte Fruchtfliegenfallen verwenden.

Für weitere Informationen, auch zu anderen Verbraucherthemen, stehen Ihnen die Beraterinnen der Verbraucherberatung Bad Hersfeld zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bad Hersfeld, 29. Mai 2017

Winterbekleidung einmotten

Falsch aufbewahrte Winterkleidung kann zu einer ärgerlichen Überraschung führen. Temperasturschwankungen führen nicht selten dazu mehrere Kleidungsstücke in Gebrauch zu nehmen, bevor sie gewaschen werden. „Ärgerlich kann es werden, wenn sie so für den nächsten Winter weggepackt werden“, warnt Bettina Semsch von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld. Zwar sei es oft unnötig, wenig getragene Kleidung zu waschen, doch bei längerer Aufbewahrung ratsam, da Hautschuppen und Schweißgeruch bevorzugte Lockmittel für Kleidermotten sind. Helle, frisch duftende Wäsche biete nur wenig Anreiz. Den Kleiderschrank trocken reinigen, entstauben, aussaugen und auch die Unterseiten von Regalböden und Schubladen nicht vergessen. Ist der Kleiderschrank zu klein, sind Kartons, Unterbettkommoden und Aufbewahrungsboxen in trockenen Räumen eine Alternative. Gegebenenfalls Mottenstrips oder auch Fliegengitter verwenden.
 

Blutsauger wieder unterwegs – Schutz vor Mücken und Zecken

Kleine Blutsauger warten mit steigenden Temperaturen auf menschliches Blut. Ihre Stiche und Bisse können gefährliche Krankheiten übertragen.
Die Ansteckungsgefahr der  bakteriellen Lyme-Borreliose sowie der durch Viren ausgelösten Hirnhautentzündung FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) sei in bestimmten Regionen Deutschlands besonders hoch. Vor der Hirnhautentzündung könne zwar eine rechtzeitige Impfung schützen, doch nicht vor Lyme-Borreliose. „Ein wirksames  Anti-Zeckenmittel sollte deshalb vor allem in gefährdeten Gebieten angewendet werden“, rät Bettina Semsch von der Verbraucherberatung in Bad Hersfeld. „Oft wehren diese Mittel zusätzlich lästige Mücken ab“, informiert die Beraterin. Zur Vermeidung von Nebenwirkungen solle die Gebrauchsanweisung genau beachtet werden.
Das Eindringen von Mücken ins Haus könne durch Fliegengitter an Fenstern und Balkontüren vermieden werden. Nicht nur durch Tragen von abwehrender Kleidung könne auch im Freien ein ausreichender Schutz gewährleitet werden. Die Verbraucherschützerin verweist auf den jüngsten Test der Stiftung Warentest. Hier wurden Mittel gegen Zecken und Mücken unter die Lupe genommen und das Ergebnis veröffentlicht. Es erklärt außerdem weitere wichtige Informationen zu diesem Thema und kann in der Verbraucherberatung eingesehen werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Verbraucherthemen helfen die Beraterinnen in Hersfeld während unserer Öffnungszeiten.


Bad Hersfeld, 02. April 2017

Ostereier-Bunt mit Naturfarben

Greifen Sie dieses Jahr doch mal beim Ostereierfärben auf natürliche Färbemittel zurück. Viele Pflanzenarten, Gemüsesorten, Kräuter oder Gewürze sind geeignet. Sie können z.B. Rote Bete, Spinat, Walnussschalen, Petersilie, Zwiebeln, Curcuma, Heidel- oder Schwarze Johannisbeeren verwenden. Die Farbe ist zwar nicht so intensiv wie bei künstlichen Farbstoffen, dafür gesundheitlich unbedenklich und frei von Nebenwirkungen. Voraussetzung sind etwa 14 Tage alte Eier, denn diese lassen sich besser pellen. Weiße Eier nehmen die Farben besser an. Die Schalen von freilaufenden Hühnern oder Bio-Eiern sind oft dicker, daher besser geeignet zum Färben. Bitte die Eier vor dem Kochen nicht Anstechen. So können keine Keime eindring und die Haltbarkeit verringern.

Für weitere Informationen auch zu anderen Verbraucherthemen stehen Ihnen die Beraterinnen der Verbraucherberatung Bad Hersfeld zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bad Hersfeld, 30. Januar 2017

#105333479 | © magele-picture - Fotolia.com

Die Verbraucherberatung informiert: Vorsicht bei Post von Bausparkassen

In letzter Zeit versuchen einige Bausparkassen sogenannte „Servicegebühren“ für bestehende Verträge zu erheben. Ihre Kunden setzen sie dabei durch ein gesondertes Schreiben oder auch nur durch Erwähnung im Jahreskontoauszug davon in Kenntnis. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen, denen der Kunde nicht zustimmen muss. „Widersprechen Sie rechtzeitig innerhalb von vier Wochen, möglichst per Einschreiben/Rückschein,“ rät Bettina Semsch von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld,“ damit der Vertrag unter den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt wird. „Denn falls Sie nicht reagieren, erteilen Sie Ihre Zustimmung und die Gebühren werden berechnet.“
Weiterhin reißt die Kündigungswelle der Bausparkassen nicht ab. Gerade im Hinblick auf die ausstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Ende Februar, versuchen noch verschiedene Bausparkassen, ihre gut verzinsten Verträge loszuwerden. Widersprechen Sie daher auf jeden Fall der Kündigung, sofern die Bausparsumme noch nicht erreicht ist, um Ihre Rechte zu wahren.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen der Verbraucherberatung Bad Hersfeld zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bad Hersfeld, 20. Oktober 2016

c: Stadt TV Bad Hersfeld - Herbstzeit ist Kürbiszeit

Verbraucherservice/Bad Hersfeld: Herbstzeit ist Kürbiszeit

Es gibt sie in vielen Farben und Formen: Kürbisse. Manche mögen sie überhaupt nicht, andere lieben sie – als Dekoration oder für den gesunden Genuss. Noch bis November haben die fleischigen Früchte Hochsaison. Durch ihren hohen Wassergehalt sind sie sehr kalorienarm. Zudem besitzen sie einen hohen Anteil an pflanzlichen Ballaststoffen. Viele Hobbygärtner haben Kürbisse in ihrem Garten. Wichtig ist, dass Zierkürbisse nicht mit verzehrbaren Exemplaren verwechselt werden. Diese sind giftig und nicht für den Verzehr geeignet.

Beim Einkauf sollt man darauf achten, dass der Kürbis reif ist. So lässt er sich direkt verarbeiten, oder auch, je nach Sorte, gut lagern. Frische Kürbisse klingen dumpf. Der Fruchtstiel sollte noch unverletzt und festsitzen, damit keine Fäulnisbakterien eindringen können. Dunkle und weiche Stellen am Kürbis weisen auf eine beginnende Fäulnis hin.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen Ihrer Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.

Bad Hersfeld, 11. Juli 2016

Kostenfalle - Telefonieren im Ausland

Die Verbraucherberatung informiert: Kostenfalle: Telefonieren im Ausland

Wer nur wenig bei Reisen in der EU sein Mobilfunktelefon benutzt, für den ist der erneut gesenkte EU-Tarif ausreichend; vorausgesetzt, er ist auch eingestellt. Wer viel sein Handy benützt oder sich außerhalb der EU aufhält, für den kommt ein Auslandspaket oder der Kauf einer Prepaidkarte vor Ort in Betracht. Deaktivieren Sie vor der Abreise den mobilen Datenverkehr, da viele Apps im Hintergrund Volumen verbrauchen. Schalten Sie unbedingt Ihre Mailbox und Anrufumleitungen vor Ihrer Abreise komplett aus. Nur das Mobiltelefon auszuschalten, reicht nicht. Ansonsten wird ein nicht angenommener Anruf zunächst ins Ausland geleitet und von dort dann wieder zurück nach Deutschland auf die Mailbox. Gerade bei Schiffsreisen und im Flugzeug kann dies zu erheblichen Kosten führen, da die bordeigenen Mobilfunknetze sich auch innerhalb der EU nicht an die Obergrenzen halten müssen.
Kontrollieren Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Telefonrechnung, ob die Roaming-Aufschläge auch korrekt abgerechnet wurden. Zuviel gezahlte Aufschläge können Sie zurückfordern.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen Ihrer Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt Landesverband Hessen e. V.

Bad Hersfeld, 07. Juni 2016

Sturmschäden was nun?

Die Unwetter der letzten Zeit haben gezeigt, dass die Folgen von starken Stürmen mit Orkanböen, heftigen Hagelschauern oder starken Regenfällen mit Überschwem-mungen und Schlammlawinen jeden treffen können.
Doch welche Versicherungen springen bei Schäden ein?
Eine normale Hausrat- und Gebäudeversicherung tritt ein bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Leitungswasser, Hagel und Überspannung. Sturmschäden sind ab Windstärke 8 versichert  (beim Deutschen Wetterdienst nach-fragen). Eine Elementarschadensversicherung schützt vor Gefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen. Jedoch sind gerade im Bereich der Überschwemmungsschäden die einzelnen Vertragsbedingungen entscheidend. Oft ist eine Rückstausicherung erforderlich und eine Selbstbeteiligung wurde vereinbart.
Im Schadensfall informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung, sichern Sie Beweise (z.B. durch Fotos) und schützen Sie Gebäude und Hausrat soweit wie möglich vor weiteren Schäden.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren eigenen Versicherungsschutz.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen Ihrer Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bad Hersfeld, 04. März 2016

Überraschungen beim Onlinekauf

Einkäufe per Internet sind nicht immer problemlos. Wer auf deutschsprachigen Seiten nach Produkten sucht, vertraut meistens darauf, nur deutsche Anbieter zu finden. Jedoch kann der Kunde auf der Jagd nach dem günstigsten Preis für einen Markenartikel schnell an Anbieter aus Fernost gelangen. Selbst wenn die Ware den Empfänger erreicht, entpuppt sie sich oft als billiges Fernost- oder Nachahmerprodukt und das 14-tägige Widerrufsrecht läuft ins Leere, da der Anbieter nicht aus der EU stammt. Zudem werden verdächtige Sendungen bereits vorab vom Zoll kontrolliert und Plagiate sofort einbehalten. Darf die Ware in Deutschland verkauft werden, kann der Kunde zu dem noch eine weitere Überraschung erleben: Übersteigt die Ware einen bestimmten Wert, verlangt der Zoll zusätzlich eine Einfuhrumsatzsteuer. Sehen Sie sich daher vor der Bestellung das Impressum oder die Kontaktdaten genau an, um Näheres über den Versender zu erfahren. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen Ihrer Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
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Heizen und Lüften in der Übergangszeit

In der Regel reicht in Wohn- und Schlafträumen eine Temperatur von 20° Celsius aus. Nachts kann dann die Temperatur abgesenkt werden. Jedoch sollte sie auch in nicht genutzten Räumen unter 14° Celsius fallen, da ansonsten die Gefahr von Schimmelbildung droht. Lüften Sie jetzt etwas länger als im Winter und verzichten Sie auf das Lüften mittels gekippter Fenster. Dieses sorgt nicht für einen Luftaustausch. Im Gegenteil: bei Dauerlüften durch gekippte Fenster kühlt die Laibung an den Fenstern aus, was wiederum die Schimmelbildung fördert.
Denken Sie auch daran, die Heizkörperventile beim Lüften zu schließen. Die Luftfeuchtigkeit sollte in den Räumen zwischen 40 bis 60 Prozent betragen. Dies misst ein Hygrometer.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beraterinnen Ihrer Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
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Bad Hersfeld, 14. Dezember 2015

Spenden in der Vorweihnachtszeit - Vor Weihnachten kommen viele Spendenaufrufe in die Haushalte.

Ohne Spenden würde es auch unzählige Hilfsprojekte nicht geben. Wer sich aber nicht  sicher ist, ob er einer Spendenorganisation vertrauen kann, sollte sich zunächst informieren. Eine Orientierung bietet hier das Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).
Kriterien zur Siegelvergabe sind u.a. eine sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Gelder, wahre und sachliche Werbung sowie eine nachvollziehbare und geprüfte Jahresrechnung. Die Verlängerung der Siegelnutzung muss jährlich neu beantragt werden. Im Internet finden Sie Empfehlungen des DZI unter www.dzi.de. Dort findet sich eine Liste von Organisationen, die mit dem Spendensiegel ausgezeichnet sind sowie weitere Informationen.
Geldspenden sind im Allgemeinen flexibler und effizienter einsetzbar als Sachspenden. Wenn jedoch seriöse Organisationen gezielt um Sachspenden bitten, z.B. im Rahmen der Flüchtlingshilfe um warme Winterbekleidung, sind diese empfehlenswert.
Im Übrigen sind Hilfsorganisationen ohne Siegel nicht grundsätzlich unseriös. Kleine Vereine mit geringem Spendenvolumen oder solche, die nur in ihrem unmittelbaren Umfeld um Unterstützung bitten, sind nicht antragsberechtigt. Aber gerade ihr lokaler Bezug und Kontakt macht Spenden oft sinnvoll.

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Bad Hersfeld, 29. September 2015

Versicherungsschutz für Azubis
Das erste eigene Geld verdienen – dies bedeutet auch, dass nicht mehr automatisch ein Versicherungsschutz über die Eltern besteht. Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie in der Regel noch über diese privathaftpflichtversichert.
Wenn nicht, empfehlen wir dringend eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie gehört zu den wenigen Versicherungen, die wirklich wichtig sind. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen.

Ein gesetzliches Muss ist der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Krankheits- oder berufsbedingter Invalidität einspringt. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist in den ersten Beitragsjahren häufig nur sehr gering, so dass eine weitergehende Absicherung durchaus Sinn machen kann. Zudem bedeutet auch eine schon so früh abgeschlossene Versicherung oft einen niedrigeren Beitragssatz.

Über eine Hausratversicherung brauchen Azubis erst dann nachzudenken, wenn sie eine eigene Wohnung haben und teure Gegenstände zu versichern sind.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle zu unseren Öffnungszeiten.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.


Bad Hersfeld, 17. August 2015

Die Verbraucherberatung informiert: Reis nur in Maßen konsumieren

Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass Reis und Reisprodukte größere Mengen an gesundheitsschädlichem anorganischem Arsen enthalten.
Reis ist für viele Menschen Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung und auch in der Baby- und Kleinkinderernährung kommen Reisprodukte häufig zum Einsatz. Hier sind zum Beispiel die runden Reiswaffeln eine beliebte und schmackhafte Alternative zum süßen Keks am Nachmittag. Auch Menschen, die an Gluten Unverträglichkeit leiden, greifen gerne auf Reisprodukte zurück. Reis kann damit in Abhängigkeit von den Ernährungsgewohnheiten erheblich zur Gesamtaufnahme gesundheitsschädlicher Arsenverbindungen beitragen.
Nach Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR) sollen maximal zwei Portionen Reis pro Woche als Beilage in einer Mahlzeit verzehrt werden. Weitere Reisprodukte zusätzlich zur wöchentlichen Reisbeilage sollten vorsichtshalber reduziert werden.
Zum 1. Januar 2016 ist, durch einen Beschluss der Europäischen Kommission, die Einführung von Höchstgehalten für anorganisches Arsen in Reis geplant.
Reis ist auch weiterhin Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung. Verbraucher, die an Zöliakie leiden, können auch auf andere glutenfreie Getreidearten wie Mais, Hirse, Buchweizen, Amaranth oder Quinoa ausweichen. Bei der Zubereitung von Babybreien können Eltern auf Haferbreie, Hirsebreie, Dinkelbreie und Grießbreie, die in der Regel aus Weizen sind, zurückgreifen.
Risiken durch Schadstoffe lassen sich am besten vermeiden, indem man sich abwechslungsreich ernährt und auf einen hohen Anteil an Gemüse und Obst achtet. Denn diese enthalten Stoffe, die die Entgiftungsfunktionen des Körpers anregen können.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.


Bad Hersfeld, 28. Juli 2015

Die Verbraucherberatung informiert: Maklerprovision – Wer bestellt, der zahlt

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum: wer dem Makler den Auftrag erteilt, der zahlt auch dessen Kosten. Somit zahlen Sie als Mieter keine Vermittlungsgebühren mehr, außer Sie haben den Makler ausdrücklich schriftlich beauftragt, eine Wohnung für Sie zu finden. Hierbei reicht auch die Beauftragung per Fax oder E-Mail aus, eine rein telefonische Vereinbarung genügt nicht. Wenn der Makler die angebotene Wohnung schon in seinem Bestand hat, weil der Vermieter ihn bereits beauftragt hatte, darf der Makler die Provision nicht vom Mieter verlangen. Hier gilt es aufzupassen, dass Ihnen nicht dennoch die Maklerkosten auferlegt werden. Im Zweifel fragen Sie nach!
Bei der Vermietung von Sozialwohnungen oder öffentlich geförderten Wohnimmobilien ändert sich nichts: Hier darf wie bisher keine Maklergebühr verlangt werden.
Ebenfalls nichts geändert hat sich für den Käufer von Immobilien. In der Regel zahlt der Käufer einer Immobilie auch weiterhin die Maklerkosten, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.


Bad Hersfeld, 16. Juli 2015

Die Verbraucherberatung in Bad Hersfeld informiert diesmal über die Kellerlüftung im Sommer

Bei hohen Temperaturen steigt die Gefahr von Feuchteschäden in Kellerräumen. Dazu kann es schnell kommen, wenn der Keller tagsüber gelüftet wird. Die herein-strömende warme Sommerluft ist feucht und setzt sich an den kälteren Kellerwänden und sonstigen Bauteilen ab. Sie beginnt zu „schwitzen“. Sind die Böden gefliest, steigt die Gefahr zusätzlich. Die kältere Luft im Keller kann weniger Wasserdampf enthalten als die warme Sommerluft, so dass es zu Tauwasseniederschlägen an al-len kalten Bauteilen kommt und Feuchteschäden entstehen.

Daher sollte nur in kühlen Nächten oder an kühleren Tagen gelüftet werden. Nach Aussage der Hessischen Energiesparaktion ist das selbst an kühlen Regentagen möglich, da sich nur der unsichtbare Wasserdampf schädigend auswirken kann. Je kühler der Keller, desto gefährlicher dagegen die einströmende warme Sommerluft. Bei feuchter Luft im Keller noch mehr zu lüften, verstärkt somit das Problem von feuchten Wänden, Decken und Fußböden. Mit einem Laserthermometer (aus dem Bau- oder Elektronikmarkt) kann die Temperatur der Bauteile gemessen werden. Beträgt sie unter 12 °C, ist es klüger, die Kellerfenster von Mai bis September tagsüber geschlossen zu halten.


Bad Hersfeld, 06. Juli 2015

Die Verbraucherberatung Bad Hersfeld informiert:


Mobilfunk im Ausland bleibt doch teuer. Am besten wäre auch mal darauf zu verzichten und das Handy nur im Notfall zu benützen.

Entgegen der ursprünglichen Pläne des EU-Parlamentes bleibt das Telefonieren innerhalb der EU teuer. Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, einen EU-Tarif anzubieten, bei dem für Telefonate vom EU-Ausland nach Deutschland und in andere EU-Länder bis zu 23 Cent pro Minute und 6 Cent je Minute für eingehende Telefonate berechnet werden dürfen. Die Sendung einer SMS kostet 7 Cent, Surfen im Internet 24 Cent pro Megabyte. Da die Anbieter nicht automatisch einen Tarif voreinstellen müssen, der diese Preisobergrenzen einhält, empfehlen wir, sich vor der Reise bei Ihrem Anbieter nach den Tarifmöglichkeiten zu erkundigen. Auslandstarife können Sie in der Regel problemlos wechseln, auch eine Flatrate kann in Betracht kommen. Für Nutzer, die nur gelegentlich telefonieren und im Internet surfen wollen, reicht normalerweise der EU-Tarif. Vergessen Sie nicht, das automatische Zugreifen auf das Internet (Apps und E-Mails) abzustellen, wie auch die Mailbox auszuschalten.

Achtung! Anrufe aus Nicht-EU-Ländern sind erheblich teurer. Darunter fallen z. B. auch die Türkei und die Schweiz. Hier kann sich eine günstige Sim-Karte eigens für das Urlaubsland lohnen, sofern Ihr Handy nicht für bestimmte Sim-Karten gesperrt ist.


Bad Hersfeld, 03. Juni 2015

Das EU-Energielabel für Raumheizgeräte und Warmwasseraufbereiter

Jeder kennt die dunkelgrünen bis roten Balken, die auf Haushalts- und anderen Geräten gut sichtbar angebracht sind und die Energieeffizienzklasse des Gerätes angeben. Der Verbraucher kann so auf einen Blick erkennen, welches Gerät besonders sparsam ist. Je nach Geräteart enthält das Label auch umweltrelevante Daten wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch, Geräuschentwicklung sowie Gebrauchseigenschaften wie z.B. Nutzinhalt, Fassungsvermögen, Schleuderwirkung.

Ab dem 26. September 2015 erhalten auch Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter ein eigenes Energielabel.

Die Skalen haben sich über die Jahre hinweg geändert. Wenn früher alle A-Geräte besonders sparsam waren, so gilt das heute nicht mehr. Bei Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspüler und Waschmaschinen über 4 kg Belastungskapazität müssen alle neuen Geräte im Handel mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A+ erfüllen. Auch ist die bestmögliche Klasse bei den Geräten unterschiedlich.

Weitere Informationen und die Broschüre: „Das EU-Energielabel – Entscheidungshilfe für den Verbraucher“ erhalten Sie zu den Öffnungszeiten in Ihrer Beratungsstelle in Bad Hersfeld

Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.



Bad Hersfeld, 11. Mai 2015

Die Verbraucherberatung Bad Hersfeld informiert:

Teures Abo im Internet

Auch nach Einführung des Gesetzes zum besseren Schutz vor Kostenfallen tummeln sich weiter die Betrüger im Internet. Wer zum Beispiel nach Kochrezepten sucht, landet auch auf Seiten, bei denen durch Anklicken des Anmeldebuttons ein kostenpflichtiges Abonnement - meist über zwei Jahre - vereinbart wird.
Erst durch Lesen des Kleingedruckten erfährt man, dass sich das Angebot nur an Gewerbetreibende oder Freiberufler richtet. Jedoch kann sich jeder Verbraucher ohne Schwierigkeiten dort anmelden.
Auf diese Weise wird versucht, die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher zu umgehen. Sollten Sie ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen haben, widersprechen Sie der Forderung und widerrufen Sie den Vertrag einmal in nachweisbarer Form beispielsweise durch ein Einschreiben.

Zahlen Sie auf keinen Fall und lassen Sie sich auch durch kommende Mahnschreiben nicht einschüchtern.


Bad Hersfeld, 27. Februar 2015

Hier werden Sie in Sachen Schulranzen umfangreich beraten

Schulranzenkauf
Alljährlich blicken die Schulanfänger und deren Familien erwartungsvoll auf den ersten Schultag. Ein Höhepunkt in den Monaten vorher ist sicherlich der Kauf des passenden Schulranzens. Gerne schenken auch Großeltern oder Paten den Schulranzen zu Ostern.
Dabei gibt es einiges zu beachten: Das Kind sollte vorher die praktische Handhabung testen, wie das An- und Abschnallen mit und ohne dicke Jacke und das Öffnen und Schließen der Verschlüsse. Der Ranzen darf leer oder bepackt nicht kippen. Sicherheitsrelevante Ausstattungen und der korrekte Sitz mit ausreichenden Anpassungssmöglichkeiten an die sich ändernde Größe des Kindes dürfen nicht vergessen werden. Ferner spielen das Gewicht und die Anzahl der Fächer auch eine Rolle. Bei einer stabilen Trennwand im Hauptfach können schwere Sachen direkt am Rücken getragen werden.
Nicht vergessen: Ein gepackter Schulranzen sollte maximal 10 Prozent des Körpergewichts eines Kindes betragen.

Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt
Landesverband Hessen e. V.


Bad Hersfeld, 16. Februar 2015

Die elektronische Gesundheitskarte

Seit dem 01. Januar 2015 gilt beim Arzt nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit Foto als Nachweis für die Krankenversicherung. Alte Karten verlieren ihre Gültigkeit, egal welches Datum aufgedruckt ist. Jedoch muss niemand befürchten, aufgrund einer fehlenden Karte nicht behandelt zu werden. Sollten Sie die Karte vergessen haben, können sie diese oder einen aktuellen Versicherungsnachweis (diesen erhalten Sie kurzfristig bei Ihrer Krankenkasse) innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, seine Leistung privat abzurechnen. Aber auch dann bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen, sofern Sie bis zum Ablauf des Quartals Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen können. 

Hackfleisch

Stiftung Warentest hat in ihrer Februar Ausgabe 21 Mal gemischtes Hackfleisch, tagesfrisch oder abgepackt, untersucht und dabei festgestellt, dass jedes zweite Produkt kritische Keime enthält. Deshalb sollte jeder den Hinweis auf den Fertigpackungen „Nicht zum Rohverzehr geeignet“ bzw. „Nur durchgegart verzehren“ auch ernst nehmen und das Fleisch bei mindestens 70 Grad für wenigstens zwei Minuten durchgaren, um die Keime abzutöten.
Tipp: Beim Einkauf rohes Fleisch in eine Kühltasche verpacken. Tagesfrisches Hackfleisch am selben Tag verzehren und abgepacktes spätestens am Verbrauchsdatum, wenn eine Lagerung bei maximal 2 Grad möglich ist.
Nicht vergessen: Hände, Geschirr und Geräte vor und nach der Zubereitung gründlich zu säubern.
Den ausführlichen Test und die abschließende Bewertung können Sie in der Verbraucherberatung zu den Öffnungszeiten einsehen.

Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt Landesverband Hessen e. V.

 

 
 
 
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